AGB - TOURS & MORE MANFRED ZACH | ||
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Sehr geehrte Kunden und Interessenten, | ||
unsere
Reisebedingungen sind auf der Basis der Empfehlungen des DRV (Deutscher Reisebüro
Verband) erstellt und erarbeitet worden und werden von Ihnen bei Buchung als
Rechtsgrundlage zwischen Ihnen und uns anerkannt. 1. Abschluß des Reisevertrages 1.1. Die Anmeldung kann schriftlich, per E-mail, Fax, Brief, in Ausnahmefällen auch mündlich oder fernmündlich - und nur direkt bei uns erfolgen. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen. Mitreisende Haustiere sind grundsätzlich mit anzumelden. 1.2. Der Vertrag kommt erst mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bestätigen wir schriftlich direkt an Sie. An Ihre Anmeldung sind Sie bis zur Annahme durch uns, jedoch maximal 14 Tage ab Datum des Einganges Ihrer Anmeldung gebunden. Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Erklären Sie uns innerhalb von 10 Tagen die Annahme, kommt der Vertrag auf Basis des neuen Angebots zustande. Andernfalls liegt kein Reisevertrag zwischen Ihnen und uns vor. 2. Zahlung 2.1. Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für Sie kein Anspruch auf Erbringung gebuchter Leistungen durch uns. 2.2. Bei Vertragsabschluß zahlen Sie bitte 20 % des Reisepreises an. Der Restbetrag wird 42 Tage vor Abreise (Eingang bei uns), ohne besondere, weitere Zahlungsaufforderung fällig, damit wir in der Lage sind, Ihnen die Reiseunterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Sofern Sie eine Reiserücktrittskostenversicherung über uns abgeschlossen haben, wird die Versicherungsprämie mit Ihrer Anzahlung fällig. Rücktritts-, Umbuchungs- und Stornierungsgebühren werden ebenfalls sofort fällig. 2.3. Ausnahme: Anzahlungen und Restzahlungen für Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Cottages; hier beträgt die Anzahlung 35 % vom Mietpreis und ist sofort fällig um die Buchung zu garantieren. Die Anzahlungen werden von uns an die Vermieter weitergeleitet. Die Restzahlung ist 56 Tage vor Abreise fällig. Sofern Anzahlung und Restzahlung nicht gemäss den Zahlungsterminen auf der Buchungsbestätigung/Rechnung geleistet werden, können wir keine Garantie für die Aufrechterhaltung der Buchung übernehmen. 2.4. WICHTIG !! - Zahlungen aus nicht Euro-Ländern: aufgrund der für uns entstehenden hohen Bankgebühren im Zusammenhang mit Euro-Überweisungen aus nicht Euro-Ländern, müssen wir bei Rechnungsstellung an Kunden in nicht Euro-Ländern eine Bankspesen-Pauschale in Höhe von Euro 10,00 zusätzlich zum Reise- oder Fährpreis und den evtl. anfallenden Bearbeitungsgebühren berechnen. 2.5. Sofern Leistungsgeber gesonderte Anzahlungsbedingungen haben, sind wir berechtigt, die Anzahlungen wie von uns verauslagt mit Ihnen abzurechnen. Sofern der Betrag von Euro 250,- überschritten wird, erhalten Sie für diese Anzahlungen einen gesonderten Sicherungsschein. Die Leistungsgeber sind auch berechtigt (z.B. bei Übergabe von Ferienwohnungen, Leihwagen, Charterbooten), von Ihnen für die abzurechnenden Nebenkosten und evtl. entstehenden Schäden, eine Kaution zu verlangen. Die Zahlung der Kaution erfolgt entweder bei Ankunft vor Ort oder bei Buchung an uns. Sofern Sie keinen Schaden verursachen wird die Kaution an Sie erstattet. 3. Programm & Leistungen 3.1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf unserer Homepage www.cstravel.de, Katalogmaterial der CS Travel GmbH und deren Vertragspartner und der Reisebestätigung. Nebenabreden und Sondervereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen Bestätigung. 3.2. Bei Buchung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern wird zwischen Ihnen und uns ein Mietvertrag abgeschlossen, für den deutsches Recht gilt. Bitte beachten Sie die Programmbeschreibung in Bezug auf Mietnebenkosten wie Strom, Wasser, Gas, Heizung, Wäsche, Reinigung usw., die teilweise im Reisepreis inklusive, teilweise vor Ort an den jeweiligen Vermieter zu bezahlen sind. 4. Leistungs & Preisänderungen 4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Reisevertrag, die nach Vertragsschluß notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind, sind zulässig, soweit die Änderungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht erheblich beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche, auch aus geänderten Leistungen, bleiben unberührt. Von Änderungen werden wir Sie unverzüglich in Kenntnis setzen und Ihnen ggfls. die kostenlose Umbuchung bzw. kostenlosen Rücktritt anbieten. 4.2. Außergewöhnliche Energiepreissteigerungen und/oder Währungsschwankungen (besonders bei Flugreisen), berechtigen uns auch nach Vertragsabschluß zur Änderung des Reisepreises, sofern zwischen Vertragsabschluß und Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Über Preiserhöhungen werden wir Sie unverzüglich, jedoch mindestens 3 Wochen vor Reiseantritt unterrichten. Danach sind die genannten Erhöhungen unzulässig. Sie sind berechtigt, innerhalb von 10 Tagen kostenlos vom Vertrag zurückzutreten, sofern Preiserhöhungen 10% vom Reisepreis übersteigen. Bei Änderung behördlich festgelegter Beförderungstarife ist eine Preisanpassung auch nach Vertragsschluß zulässig sofern sonst der Mindestverkaufspreis unterschritten wird. 5. Rücktritt des Kunden, Umbuchungen 5.1. Bei Rücktritt des Reiseteilnehmers vom Reisevertrag vor Reiseantritt, können wir anstelle konkret berechneter Rücktrittsentschädigungen, nachfolgende, pauschalierten Rücktrittsentschädigungen geltend machen, für deren Berechnung der Eingang Ihrer Rücktrittserklärung bei uns maßgeblich ist. Wenn nicht anders angegeben erfolgt die Berechnung pro Person. 5.2. Reisebausteine bis 45 Tage vor Reisebeginn 20 % ab 44. bis 31. Tag vor Reisebeginn 30 % vom 30. bis 22. Tag vor Reisebeginn 40 % vom 21. bis 8. Tag vor Abreise 50 % ab 07. bis 3. Tag vor Abreise 65 % ab 2. Tag vor Abreise 80% ab 24 Stunden vor Abreise 100 % 5.3. Campmobile, Kabinenkreuzer 56 bis 43 Tage vor Reisebeginn 50 % 42 bis 29 Tage vor Reisebeginn 80 % ab 28. Tag vor Reisebeginn 100 % 5.4. Individuelle Rundreisen, Gästehäuser, Hotels bis 29 Tage vor Abreise 40 % ab 28. Tag vor Abreise 100 % Eintrittskarten, Pässe nach Buchung 100 % 5.5. Ferienwohnungen/Haus und Woche ENGLAND/KANALINSELN + NORDIRLAND bis 57 Tage vor Reisebeginn 35 % ab 56. Tag vor Reisebeginn 100 % Anzahlung 35 % SCHOTTLAND + IRLAND bis 57 Tage vor Reisebeginn 35 % ab 56. Tag vor Reisebeginn 100 % Anzahlung 35% 5.6. Fähren ab Buchungstag Euro 50 pro Buchung zuzüglich evtl. von der Reederei erhobene Gebühren Bitte beachten Sie die Hinweise bei den einzelnen Fährangeboten ! 5.7. Flüge Für von uns vermittelte Flüge, gelten die Stornobedingungen der Fluggesellschaft. 5.8. Umbuchungen Umbuchungen von Terminen, Reisezielen, Unterkunft oder Beförderungsart sind nur durch Rücktritt vom Reisevertrag mit anschließender Neuanmeldung möglich. Wir müssen Ihnen daher die gleichen Kosten berechnen, wie sie sich zum Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei kleinen Änderungen und der Umbuchung von Fährterminen, Fährleistungen, Fahrzeugtypen und Personenzahl, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von Euro 25,-. Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen. Wir können dem Wechsel der Person widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen der Reise nicht genügt, oder seiner Reiseteilnahme behördliche Vorschriften oder Anordnungen (auch in den Zielländern) entgegenstehen. Bei Wechsel eines Reiseteilnehmers berechnen wir Ihnen die entstehenden Kosten, jedoch mindestens Euro 25,- Gebühr. 5.9. Schriftform Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sollten in Ihrem Interesse und aus Beweisgründen in jedem Fall schriftlich erfolgen. 6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nehmen Sie einzelne Leistungen wegen vorzeitiger Rückreise oder aus anderen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, werden wir uns bei den betroffenen Leistungsträgern um Rückerstattung ersparter Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unerhebliche Leistungen handelt, oder einer Erstattung amtliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Im Erstattungsfall regelt sich der zu erstattende Betrag nach Ziffer 5.1. bis 5.11. Rücktrittskosten. 7. Versicherung 7.1. Gegen die in Ziffer 5 genannten Rücktrittskosten kann sich der Reiseteilnehmer durch eine Reiserücktrittskosten-Versicherung (RRV) versichern. Wir empfehlen Ihnen den Abschluß einer RRV, die in vielen Fällen den größten Teil der vereinbarten Stornokosten ersetzt wenn Sie aus wichtigem Grund von der Reise zurücktreten mußten. Auch bei vorzeitiger oder späterer Rückreise werden zusätzlich Reisekosten ersetzt. Außerdem empfehlen wir den Abschluß eines Rat&Tat Paketes, es bietet umfassenden Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall und Krankheit. Sie können die Reiseversicherung bereits bei Buchung, oder über unserer Homepage www.cstravel.de - online- innerhalb von 8-10 Tagen nach Eingang der Reisebestätigung abschliessen. 7.2. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die Versicherungsgesellschaft unverzüglich direkt durch Sie zu benachrichtigen. 8. Rücktritt u. Kündigung durch den Reiseveranstalter Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: 8.1. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz unserer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in dem Maße vertragswidrig verhält, daß eine sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Im Falle der Kündigung behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis, müssen uns jedoch den Wert ersparter Aufwendungen, von den Leistungsträgern gutgeschriebene Beträge sowie Vorteile aus anderweitiger Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen anrechnen lassen. 8.2. Bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, sofern in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Wir sind in jedem Fall verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen eine Rücktrittserklärung zuzuleiten. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie zurück. Sofern bereits früher bekannt ist, daß die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, werden wir Sie davon unterrichten. 8.3. Bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, daß die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, es sei denn, wir hätten die dazu führenden Gründe zu vertreten. Sagen wir die Reise aus diesem Grunde ab, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis zurück, sofern Sie von unserem Ersatzangebot keinen Gebrauch machen wollen. 9. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt: Wird die Reise wegen bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, speziell wenn der Vertrag die Rückbeförderung umfaßt, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last. 10. Haftung des Reiseveranstalters 10.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für: - die gewissenhafte Reisevorbereitung - die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger - die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen nicht von uns herausgegebenen Prospekten, die von Buchungsstellen und Leistungsträgern abgegeben werden, oder Ihren Reiseunterlagen beiliegen. - die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. 10.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich CS Travel GmbH gegenüber dem Reiseteilnehmer ebenfalls darauf berufen. 10.3. Kommt uns die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so haften wir insoweit ausschließlich nach den Bestimmungen der internationalen Abkommen, insbesondere der Abkommen von Warschau und Guadalajara neben dem ausführenden Luftfrachtführer (Fluggesellschaft). Diese Abkommen sehen Haftungsbeschränkungen und- ausschlüsse zu Gunsten des Luftfrachtführers vor. 10.4. Soweit CS Travel GmbH bei Schiffsreisen die Stellung eines Beförderers zukommt, regelt sich unsere Haftung insoweit ausschließlich nach den Bestimmungen der §§ 664 ff des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit dem 2. Seerechtsänderungsgesetz SeeRÄndG. Diese Bestimmungen sehen Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse zu Gunsten des Beförderers vor. Soweit sich der ausführende Beförderer auf eine Beschränkung der Gesamthaftung gemäß § 486 HGB in Verbindung mit Art. 11 des 2. SeeRÄendG berufen kann, steht dieses Recht auch uns gegenüber dem Reiseteilnehmer zu. 10.5. Die Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz vertraglicher Ansprüche aus dem Reisevertrag ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des Reiseteilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird, oder b) wir für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. 10.6. Die Haftung von CS Travel GmbH gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung, wird soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Personenschäden auf DM 150.000,- je Reiseteilnehmer und Reise beschränkt. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden je Reiseteilnehmer und Reise wird auf den dreifachen Reisepreis beschränkt; Die Haftungsbeschränkung beträgt jedoch mindestens Euro 4.100,-. 11. Haftung bei Vermittlung fremder Leistungen Vermitteln wir lediglich einzelne fremde Leistungen (z.B. Fährpassagen für Selbstfahrer, Linienbeförderung, Leistungen anderer Reiseveranstalter, fremde Ausflüge usw.) so haften wir nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst. Wir haften auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen wie z.B. Kongresse, Sport-, Theaterveranstaltungen, die ebenfalls ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind. 12. Gewährleistung, Abhilfe und Mitwirkungspflichten 12.1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Sie sind verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Insbesondere sind Sie verpflichtet Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich dazu zuerst an unseren örtlichen Vertreter oder den Leistungsträger im jeweiligen Zielgebiet. Sofern aus Ihren Reiseunterlagen nicht klar hervorgeht wer Ihr Ansprechpartner ist, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Sie erreichen uns über unsere Telefon Sammelnummer, Telefax oder E-Mail. Erforderlichenfalls schicken Sie ein Telegramm an unsere Büroadresse. Geben Sie immer Ihre Reisenummer, -daten und -ziel an. 12.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Minderung (Herabsetzung d. Reisepreises) verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen. 12.3. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und erfolgt, obwohl Sie sie verlangt haben, innerhalb angemessener Zeit keine Abhilfe durch uns, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Reisepreis, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos waren. 12.4. Sofern wir einen Umstand zu vertreten haben, der zu einem Mangel der Reise führt, können Sie Schadenersatz verlangen. 12.5. Unsere Reiseleitung und unsere Vertragspartner sind nicht berechtigt Ansprüche anzuerkennen. 13. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche schriftlich geltend machen. Ihre reisevertraglichen Ansprüche verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Ansprüche nach dem 2. Seerechtsänderungsgesetz verjähren nach zwei Jahren. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder Tötung nach drei Jahren. 14. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Bestimmungen und Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile die aus ihrer Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn Sie durch unsere schuldhafte Fehlinformation bedingt sind. 15. Abtretungsverbot Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen gegen CS Travel GmbH an Dritte. Das Abtretungsverbot betrifft sämtliche Ansprüche aus dem Reisevertrag und im Zusammenhang damit sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung. Ebenso ist eine gerichtliche Geltendmachung der vorbezeichneten Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig. 16. Gerichtsstand Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen die nach Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Hersbruck. 17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Ergänzend gelten insbesondere die Bestimmungen des Reisevertragsgesetzes, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt, Teil I./1979, Seite 509ff, sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch unter §§651 a bis k, soweit wir nicht nur Vermittler von Einzelleistungen sind. 18. Datenschutz Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns für die Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen mißbräuchliche Verwendung geschützt. 19. Vermittler & Veranstalter Tours & More - Manfred Zach Am Hahnengraben 1a D 90592 Schwarzenbruck | ||